Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

09.10.2007: Bei Erbschaften Eingetragene Lebensgemeinschaften mit Ehen gleichstellen

  

Im Erbschaftsteuerrecht sind eingetragene Lebenspartnerschaften nach wie vor gegenüber der Ehe in erheblich schlechter gestellt. Im Erbfall behandelt das Erbschaftssteuerrecht den hinterbliebenen Partner gegenwärtig wie einen Fremden. Dies hat zur Folge, dass der Erbe den höchstmöglichen Steuersatz zu entrichten hat. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307 000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Beispielsweise bei gemeinsam erworbenen Eigentumswohnungen führt die ungleiche Behandlung zu spürbaren Härten, da der ererbte Eigentumsanteil mit dem Höchstsatz zu versteuern wäre.

Eine derartige Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern wird nicht nur von den Betroffenen als ungerecht empfunden. In vielen Fällen, in denen eine solche Partnerschaft mit Verpflichtungen verbunden ist, gibt es eine Gleichstellung, bei den Rechten der Partner ist erheblicher zusätzlicher Regelungsbedarf.

Die SPD Abteilung Schöneberg hat den Kreisdelegierten der SPD Tempelhof-Schöneberg daher einen Initiativ-Antrag vorgelegt.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich bei der Novelle des Erbschaftsteuerrechts für eine Gleichstellung von Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft einzusetzen.

Der Beschluss wurde von der Kreisdelegierten-Versammlung einstimmig gefasst und wird nun beim Landesparteitag der Berliner SPD im November 2007 beraten.

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