Südkreuz: Bahnhofs-Vorplatz zu Unrecht bezahlt?
23.11.2007: Bundes-Rechnungshof zählt Verkehrsministerium an
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Nicht schön, aber teuer. Vorplatz Bahnhof Südkreuz. |
Wir erinnern uns. Berlin kurz vor dem Ausbruch des Sommermärchens, die WM nahte und der Bahnhof Südkreuz stand in einer Sandwüste.
Berlin und der Bund stritten um die Finanzierung des Vorplatzes auf der Schöneberger Seite. Es war der Bundesverkehrsminister Tiefensee, der schließlich das Gerangel beendete und den Ausbau finanzierte.
Nun hat sich der Bundesrechnungshof der damaligen Vorgänge angenommen und zunächst einmal festgestellt, das Verkehrsministerium hätte den Vorplatz nicht nur nicht finanzieren müssen, sondern nicht finanzieren dürfen. Er fordert den Bund auf, den Betrag zurück zu fordern. Ob daraus im Kuddelmuddel zwischen Staatsopernfinanzieung und Flughafenbetriebskosten etwas wird? Nun ja, lesen wir den Rechnungshofbericht und warten ab:
"24 Bund bewilligt ohne Rechtsgrund
5,9 Mio. Euro für Bahnhofsvorplätze
24.0
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für den Bau der Vorplätze des Bahnhofs Berlin Südkreuz 5,9 Mio. Euro bereitgestellt.
24.1
24.1.1
Der Bund darf grundsätzlich nur für die ihm auferlegten Aufgaben Bundesmittel ausgeben (Artikel 104a Abs. 1 Grundgesetz). Seit dem Jahre 1996 steht den Ländern für
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß Artikel 106a Grundgesetz ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (Bundesministerium) stellte bereits im Jahre 1995 fest, dass bei Bahnhöfen der Bau von Vorplätzen dem ÖPNV zuzurechnen ist. Daher finanzierte das Bundesministerium bislang auch keine Bahnhofsvorplätze.
Beim Neubau des Bahnhofs Berlin Südkreuz (ehemals Papestraße) waren auch die dazugehörigen Vorplätze, bestehend aus Anlagen für Parkhäuser, Stellplätzen für Taxen und den Individualverkehr sowie Bushaltestellen (s. Abbildung), zu errichten. Der Senat von Berlin bestätigte, dass die Vorplätze dem ÖPNV dienen. Er wolle sich an der Finanzierung aber nicht beteiligen.
Westlicher Vorplatz des Bahnhofs Berlin Südkreuz
Die Gesamtkosten von rund 12,5 Mio. Euro sollte das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Unternehmen) finanzieren. Der Bund sollte lediglich rund 800 000 Euro für Zufahrtswege der Feuerwehr zahlen.
24.1.2
Der Bundesrechnungshof prüfte mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Berlin die Finanzierung des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Er stellte fest, dass der Bund den Bau der Vorplätze aus Mitteln für den Schienenwegeausbau finanzierte. Das für den Bau des Bahnhofs zuständige Unternehmen hatte Geld für den Bau der Bahnhofsvorplätze beim Eisenbahn-Bundesamt (Bundesamt) beantragt. Das Bundesamt lehnte dies zunächst ab. Aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums aus dem Jahre 1995 könnten Vorplätze nicht aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) finanziert werden, weil Bahnhofsvorplätze dem ÖPNV zuzurechnen seien. Das Bundesministerium wies das Bundesamt schriftlich an, dem Antrag des Unternehmens stattzugeben. Daraufhin teilte das Bundesamt dem Unternehmen mit, dass die Vorplätze für den Bahnhof Berlin Südkreuz nunmehr aus Bundesmitteln des BSchwAG finanziert werden können und gab dazu 5,9 Mio. Euro frei.
24.2
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass der Bund den Bau der Vorplätze des Bahnhofs Berlin Südkreuz aus Mitteln nach dem BSchwAG finanzierte. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtslage. Danach haben die Länder den ÖPNV zu finanzieren. Das Bundesministerium durfte daher nicht das Bundesamt anweisen, Bundesmittel freizugeben, um den Bau der Vorplätze zu finanzieren.
24.3
Das Bundesministerium hat mitgeteilt, „es sehe sich nicht in der Lage, eine sachgerechte Stellungnahme abzugeben“. Die getroffene Entscheidung zur Finanzierung der Erschließungsanlagen halte es weiterhin aufrecht. Eine Begründung für die Entscheidung gab es nicht.
24.4
Der Bundesrechnungshof hält an seinen Beanstandungen fest.
Der Bau von Bahnhofsvorplätzen, die dem ÖPNV dienen, mit Mitteln des Bundes, verstößt gegen die Rechtslage.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das Bundesministerium alle Möglichkeiten ausschöpft, um Bundesmittel zurückzufordern.
Der Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium auf, künftig nur solche Bahnanlagen zu fördern, für die der Bund die Finanzierungskompetenz besitzt."







