Unterstützen Sie die Arbeit der Abteilung durch Ihre Spende
Ohne ehrenamtliches Engagement und die Beiträge ihrer Mitglieder wäre die Arbeit der SPD Schöneberg nicht so erfolgreich. Dennoch gibt es viele Projekte, die sich nur mit Spenden verwirklichen lassen. Auch Sie können die Arbeit der SPD Abteilung Schöneberg mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen.
Wie spende ich direkt an die Abteilung Schöneberg?
Wenn Sie die Arbeit der SPD Abteilung direkt durch Ihre Spende unterstützen möchten, bitten wir sie um eine Überweisung auf unser Abteilungskonto:
SPD Tempelhof-Schöneberg, 7.Abt.
SEB Bank Berlin
Bankleitzahl 100 101 11
Kontonummer 1678 089 400
Bitte bei Überweisungszweck Ihre Adresse eingeben.
Absetzbarkeit von Spenden
Spenden und Beiträge an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Dies hat einen überzeugenden Grund: Das politische Engagement, das sich durch die Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge, aber auch durch Spenden an die Parteien äußert, soll unterstützt werden. Dies hat der Gesetzgeber so gewollt. Und dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Gericht sieht in den Beiträgen und Spenden, die eine Partei erhält, auch ein Kriterium für die Zustimmung, die die Partei bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt.
Steuerermäßigung für Parteispenden
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt daher den Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1650 Euro, bzw. 3300 Euro bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1650 bzw. 3300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Transparenz bei Spenden
Übrigens gelten diese Regelungen nur für die sogenannten "natürlichen Personen". "Juristische Personen", also Unternehmen wie z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden an politische Parteien nicht steuerlich geltend machen.
Weitere gesetzliche Regelungen sorgen für Transparenz bei den Spenden an die Parteien: Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden.
Spenden, die 50.000 Euro überschreiten, müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an spd@spd-berlin.de






